Sexarbeit Fact Sheet
Mythos: „x % der Prostituierten sind gezwungen oder werden zur Arbeit gezwungen.“
Realität: Die Wahl der Arbeit ist kein Schwarz-Weiß-Thema und lässt sich nicht quantifizieren.
Die meisten Menschen müssen arbeiten, um zu überleben. Daher sind die meisten Entscheidungen über Arbeit ihrem Wesen nach von Zwang geprägt. Absolute Wahlfreiheit könnte es streng genommen nur für eine finanziell völlig unabhängige Person geben.
Viele Faktoren beeinflussen zusätzlich, in welchem Ausmaß eine Sexarbeiterin oder ein Sexarbeiter ihre bzw. seine Tätigkeit frei wählt, zum Beispiel:
· Haben sie Kinder oder andere Familienmitglieder, für die sie Verantwortung tragen?
· Wie ist ihr Aufenthaltsstatus, und erlaubt er ihnen Zugang zu anderen Arbeitsmöglichkeiten?
· Wenn sie einer marginalisierten Gruppe angehören (z. B. aufgrund von Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlecht usw.), haben sie dann die gleichen Beschäftigungschancen in der Gesellschaft, in der sie leben? Würden sie gleich bezahlt wie weiße, cis-männliche Kollegen?
Beispiel: In weiten Teilen der Menschheitsgeschichte standen Frauen, die wirtschaftlich unabhängig sein wollten, nur sehr wenige Berufe offen. Das führte dazu, dass viele Frauen, die sich selbst versorgen wollten oder mussten, in der Sexarbeit landeten – auch wenn es nicht ihre erste Berufswahl war.
Laut der UN liegt Menschenhandel vor, wenn zusätzliche Formen von Zwang hinzukommen, wie etwa:
· Drohungen
· Anwendung von Gewalt
· Betrug
· Täuschung
· Missbrauch von Macht oder einer vulnerablen Situation
Aber: Diese Formen von Zwang kommen auch bei weißen, deutschen Frauen in legal betriebenen Sexarbeitsbetrieben in Deutschland vor. Gleichzeitig suchen Frauen in anderen Ländern oft aktiv Migrationsagenturen auf, um ihr Herkunftsland mit allen Mitteln zu verlassen (z. B. um Armut oder Krieg zu entkommen).
Ein weiteres (drastisches) Beispiel: Unsere Recherchen zeigen Berichte von Frauen in Konzentrationslagern, die eine gewisse Wahl hatten (keine absolute, aber eine Abstufung von Möglichkeiten) zwischen Arbeit in Lagerbordellen oder anderen Tätigkeiten. Einige entschieden sich für die Bordelle, weil dort die Überlebenschancen höher waren als etwa bei Außenarbeit im Winter.
Das bedeutet: Jede Person gelangt über einen anderen Weg in die Sexarbeit und hat ein unterschiedliches Maß an Wahlfreiheit. Eine einzige Statistik kann diese Realität nicht abbilden, und die meisten Versuche, dies zu tun, sind daher irreführend.
Manche behaupten, es gebe keine selbstbestimmte Sexarbeit. Dahinter steht oft die Erzählung, dass jede Sexarbeiterin, die sagt, es gehe ihr gut in ihrer Arbeit, zu psychisch krank sei, um zu erkennen, dass Sexarbeit grundsätzlich Vergewaltigung sei. Wenn ich diesem Argument begegne, ist meine übliche Antwort: Ich existiere.
Mythos: „Die Kriminalisierung von Sexarbeit schützt Frauen.“
Realität: Kriminalisierung – auch die Bestrafung der Kundschaft (Sexkaufverbot) – gefährdet Sexarbeiter*innen. Ein arbeitsrechtlicher Ansatz ist der einzige Weg, um STI-Raten, Zwang, Ausbeutung, Vergewaltigung und Traumata zu reduzieren.
· Kriminalisierung steht in Zusammenhang mit mehr Gewalt und unsicheren Arbeitsbedingungen
· Sie verhindert effektiv jede Möglichkeit, bessere Arbeitsbedingungen einzufordern
· Je mehr Sexarbeiter*innen mit der Polizei interagieren müssen, desto mehr Trauma entsteht, was die psychische Gesundheit verschlechtert und negative gesundheitliche Folgen erhöht (z. B. durch Selbstmedikation nach Verhaftungen)
· In Deutschland sind etwa 6,03 % der Opfer von Menschenhandel als Sexarbeiter*innen registriert. Registrierung ≠ weniger Menschenhandel
Mythos: „Sexarbeiterinnen sind ein Risiko für die öffentliche Gesundheit.“
Realität: Unter versicherten Sexarbeiter*innen ist die HIV-Prävalenz genauso hoch wie in der allgemein sexuell aktiven Bevölkerung in Deutschland: 0,2 %.
· Kondomnutzung ist gesetzlich vorgeschrieben
· Wenn Sex deine Arbeit ist und dein Körper dein Arbeitsplatz, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass du auf deine sexuelle Gesundheit achtest. Eine STI an Kund*innen weiterzugeben, kann die eigene Existenz gefährden
· Problematisch sind vielmehr unversicherte Sexarbeiter*innen und fehlende niedrigschwellige Testangebote (Registrierung verschafft keinen besseren Zugang zu Gesundheitsversorgung)
· Gesundheits-Panik über angebliche „Superspreader“-Sexarbeiter*innen wird seit Jahrhunderten genutzt, um restriktive Politik zu rechtfertigen (von Syphilis über HIV bis Covid-19)
Empfehlung: Die Lancet-Serie zu HIV und Sexarbeit
Mythos: Entkriminalisierung ist gefährlich, weil niemand STI-Übertragung, Zwang und Vergewaltigung kontrollieren würde.
Realität: Statistisch zeigt Entkriminalisierung die besten Ergebnisse für globale Gesundheit, die Identifikation von Menschenhandel und den Zugang zum Rechtssystem.
· Wichtigste Kennzahl: Entkriminalisierung ist die effektivste Maßnahme zur Reduktion der weltweiten HIV-Verbreitung (−30 % in 10 Jahren). Unter Kriminalisierung nutzen Polizeibehörden Kondome als Beweis, wodurch Sexarbeiter*innen weniger Kondome mitführen
· Frankreichs Wechsel 2016 zum Nordischen Modell führte zu Einkommensverlusten und schlechteren Arbeitsbedingungen, mehr Gewalt und Risiko (Diebstahl, Übergriffe, Vergewaltigung, Tod) sowie sinkender Durchsetzbarkeit von Kondomnutzung (von 92 % auf 65 %)
· Menschenhandel und schwere Zuhälterei bleiben auch unter Entkriminalisierung strafbar
· Alle internationalen Sexarbeiter*innen-Organisationen sprechen sich für Entkriminalisierung aus
· Die Forderung folgt dem gleichen feministischen Prinzip: „Mein Körper, meine Entscheidung.“
Mythos: Die Registrierungspflicht erhöht die Sicherheit von Sexarbeiter*innen und bekämpft Menschenhandel.
Realität: Die Bundesregierung räumt inzwischen ein, dass das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) die Aufdeckung von Menschenhandel nicht verbessert hat. Die Registrierung verletzt grundlegende Menschenrechte.
· EU-Grundrechtecharta und Grundgesetz garantieren Privatsphäre sowie sexuelle und berufliche Selbstbestimmung. Durch die Registrierung sind Daten zu sexuellen Praktiken nicht privat
· Versuche, Ausbeutung in legalen Betrieben anzugehen, scheitern häufig; viele Sexarbeiter*innen gehen davon aus, dass Behörden nicht helfen
· Im Nationalsozialismus existierte ein ähnliches Registrierungssystem, das später zur Verfolgung genutzt wurde
· Viele registrieren sich nicht wegen Datenschutz, Sorgerecht oder Berufsverboten (z. B. für Lehrer*innen oder Polizei). Dadurch verlieren sie Zugang zu sichereren Arbeitsorten
Empfehlung: Hein de Haas, How Migration Really Works (Kapitel zu Menschenhandel).
Mythos: Eine Expertinnenkommission wurde eingesetzt, um ein evidenzbasiertes Gesetz zu entwickeln.
Fakt: In der sogenannten „Expertinnenkommission“ sitzen keine Sexarbeiter*innen – ein historischer Fehler, der wiederholt wird.
· Die Lebensrealität von Sexarbeiter*innen liegt außerhalb der Erfahrung der meisten Menschen; nur sie selbst können ihre Bedürfnisse vollständig artikulieren
· Ohne ihre Beteiligung werden Fehler der Vergangenheit wiederholt
· Sexarbeiter*innen haben die Probleme des ProstSchG bereits vor dessen Einführung korrekt vorhergesagt
· Ihr Ausschluss zeigt die fortbestehende Annahme, dass sie keine Expert*innen ihrer eigenen Lebensrealität sind – ein Ausdruck anhaltender Stigmatisierung
References and Further Reading
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